Dienstanweisung

Qualität durch klare Regelungen

FIDE SICHERHEIT regelt sämtliche Bewachungstätigkeiten durch schriftliche Weisungen, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind.

Eine allgemeine Dienstanweisung regelt Rechte und Pflichten aus gesetzlichen Vorgaben wie Bewachungsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften. Auch Auftreten und Verhaltensweisen unserer Mitarbeiter werden konkretisiert.

Eine spezielle Arbeitsanweisung definiert alle objekt- bzw. einsatzbezogenen Aspekte. FIDE SICHERHEIT erarbeitet in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein individuelles Sicherheitskonzept. Die Arbeitsanweisung setzt diese Leistungsanforderungen in Handlungen der Mitarbeiter um.

Ein Organigramm regelt Unterstellungsverhältnisse und Weisungsbefugnisse.